In den Fahrzeugen von AAR bus+bahn gilt die Selbstkontrolle
Verantwortung
Die Verantwortung, im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein, liegt beim Fahrgast. Dies gilt ebenfalls für Zusatzfahraus-
weise, wie z.B. für Kinder, Haustiere und Fahrräder.
Kontrollen
Unser Kontrollpersonal überprüft stichprobenweise, ob diese Verantwortung auch wahrgenommen wird. Dies ist eine einheitliche Praxis bei allen schweizerischen Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs und beruht auf gesetzlichen Grundlagen und Tarifvorschriften.
Reisende ohne gültigen Fahrausweis
Der Begriff "Reisen ohne gültigen Fahrausweis" deutet nicht zwingend auf eine betrügerische Absicht hin. Es kann sich auch um ein Versehen handeln oder der Fahrgast hat vergessen, sein Billett zu entwerten oder trug zu wenig Kleingeld bei sich, um einen Fahrausweis zu lösen oder hat eine irrtümlich falsche Zone gewählt. Gründe für "Reisen ohne gültigen Fahrausweis" gibt es viele.
Es ist dennoch unumgänglich, die Handhabung bei einer Kontrolle einheitlich umzusetzen.
Reisende ohne teilgültigen Fahrausweis
Als Fahrgast mit teilgültigem Fahrausweis gilt, wer auf dem gesamten Reiseweg gültigen, jedoch in einem dieser Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann: Fehlender Klassenwechsel, fehlender Zuschlag (z.B. Nachtzuschlag), Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum halben bzw. ermässigten Preis ohne Berechtigung) etc.
Zuschläge
Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen einen Zuschlag von CHF 100.-
Reisende mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen einen Zuschlag von CHF 75.-
Wird dieser Zuschlag nicht innerhalb von 10 Tagen an einer Verkaufsstelle bar bezahlt, so wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 20 Franken in Rechnung gestellt.
Hinweis
Bei einer Störung des Billettautomaten oder wenn aus anderen Gründen kein Fahrausweis gelöst werden kann, melden Sie sich vor Abfahrt beim Fahrpersonal. Das Fahrpersonal hilft Ihnen gerne weiter.